Die Corona-Ampel des Schwalm-Eder-Kreises steht seit diesem Wochenende auf “Rot”: Der Landkreis ist somit Corona-Risikogebiet und muss seine Schutzmaßnahmen ausweiten.
Für die Schulen heißt das nun, dass ab Montag (26.10.2020) auch während des Präsenzunterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckungen von Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern zu tragen ist.  In den Unterrichtsverlauf werden Maskentragepausen eingeplant; idealerweise liegen diese parallel zu den Lüftungspausen (also alle 20 Minuten). Kurzformel: Lüftungspausen gleich Tragepausen.

 

Diese neuen Regeln gelten ab Sonntag, dem 25.10.2020:
  • Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur noch mit maximal 100 Personen und private Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal zehn Personen – oder zwei Haushalten – stattfinden. Diese Anzahl wird auch für Feiern in privaten Räumen empfohlen.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen müssen bei öffentlichen Veranstaltungen sowie Trauerfeiern und auch Sportveranstaltungen am eigenen Sitz- oder Stehplatz getragen werden (ausgenommen hiervon sind Kinder unter sechs Jahren oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).
  • Gastronomische Betriebe müssen um 23 Uhr (bis 6 Uhr) schließen. Und: Der Konsum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.
  • An besonders belebten Straßen und Plätzen besteht nun die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
  • Außerdem sind ab sofort in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen auch während des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.