Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie Ihr/ Sie mit Sicherheit den Medien entnommen habt/haben, hat die Hessische Landesregierung Lockerungen beschlossen, die auch die Schulen betreffen.
Ab Freitag, 25. Juni wird die Maskenpflicht auf dem gesamten äußeren Schulgelände ausgesetzt.
Ausgenommen von dieser Aussetzung zum Tragen einer Maske sind die Schulflure sowie die Klassen- und Fachräume, bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. D.h. auf den Schulfluren, in den Treppenhäusern und Toiletten sowie den Wegen in den Klassen- und Fachräumen zum jeweiligen Sitzplatz hin bzw. von diesem weg, besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
Alle Schülerrinnen und Schüler können aber selbstverständlich auch weiterhin auf dem gesamten Schulgelände eine Maske tragen, wenn sie sich damit sicherer fühlen.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird weiterhin nur Schülerinnen und Schülern möglich sein, die über den Nachweis eines negativen Testergebnisses – entweder aufgrund eines professionellen Schnelltests oder aufgrund eines Selbsttests in der Schule – verfügen.
Personen, die selbst oder bei denen Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19 aufweisen, dürfen auch künftig nicht am Präsenzbetrieb der Schulen teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, deren Hausstandsangehörige einer Quarantäne unterliegen, es sei denn, sie selbst sind gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen und die Quarantäne beruht nicht auf dem Verdacht einer Infektion mit einer als besorgniserregend eingestuften Virusvariante.
In der Hoffnung auf baldige Normalisierung und weiterhin gute Gesundheit für Sie und Ihre Familien,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Karl-Werner Reinbold, Schulleiter