Mit Klick auf das Schwalm-Eder-Wappen gibt es ein Erklärvideo zu den aktuellen Quarantäne- und Isolationsregeln.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
am 27. Januar hat das das Staatliche Schulamt Fritzlar und das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises eine Veränderung bei einer positiven Testung von Schülerinnen und Schülern herausgegeben. Die folgende Bestimmung ist bis zu einem neuen Quarantäneerlass gültig.
“Aktuell hat sich die Lage ergeben, dass nicht nach jedem positiven Antigen-Selbsttest auch zeitnah ein PCR-Test bei Schülerinnen und Schülern eventuell auch bei Lehrkräften folgen kann. Solange noch nicht ein angepasster neuer Quarantäneerlass vorliegt, haben das Gesundheitsamt Homberg und das Staatliche Schulamt Fritzlar folgendes Vorgehen abgesprochen:
Ist ein Schüler oder eine Schülerin im Antigen-Schnelltest positiv, so begibt er bzw. sie sich erlasskonform, auch wenn kein PCR-Test durchgeführt werden kann, unverzüglich in 10-tägige Quarantäne. Ein Freitesten ist nach 7 Tagen, also am achten Tag nach dem positiven Schnelltest, durch einen Bürgertest in einer anerkannten Teststelle oder durch einen Arzt möglich. Nicht anerkannt werden Tests, die Privatpersonen mit einem erworbenen Zertifikat durchführen.”
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Ab dem 07. Februar 2022 gelten aktualisierte Regelungen für die hessischen Schulen. Auch die Quarantäne- und Isolationsregeln sind auf den unten stehenden Dokumenten verständlich aufgeführt. Zum PDF-Download einfach auf eins der Dokumente klicken.